Theorieunterricht: Welche Pflichtstunden sind vorgeschrieben?
Grundsätzlich wird der Theorieunterricht in Grundstoff und Zusatzstoff eingeteilt. Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse müssen angehende Führerscheinbesitzer eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden in den jeweiligen Kategorien belegen.
Eine Theoriestunde entspricht einer 90-minütigen Lerneinheit.
Für den Autoführerschein, also Klasse B, musst Du insgesamt zwölf Theoriestunden, in denen Themengebiete aus dem Grundstoff behandelt werden, besuchen. Zusätzlich sind zwei Stunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs gefordert.
Strebst Du die Erweiterung einer Führerscheinklasse an, so entfallen einige Einheiten zum Grundstoff. Du musst dann nur einen Teil im Grundstoff und den Zusatzstoff der jeweiligen Klasse belegen.
Sobald Du alle vorgeschriebenen Stunden absolviert hast, kann die Anmeldung zur Theorieprüfung stattfinden. Um diese zu bestehen, reicht es allerdings nicht aus, lediglich den Theorieunterricht besucht zu haben. Stattdessen solltest Du parallel dazu in Deiner Freizeit die jeweiligen Prüfungsfragen üben.
Die theoretische Prüfung wird dann beim TÜV-Süd in Augsburg abgelegt. Einen passenden Termin für die Prüfung vereinbarst du mit dem Büro der Fahrschule.
Während der theoretischen Ausbildung ist es durchaus möglich, bereits mit Fahrstunden zu beginnen. Somit wird das theoretische Wissen mit den praktischen Erfahrungen verknüpft und führt zum besseren Verständnis für Theorie und Praxis.
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